Das schwedische Jedermannsrecht
Das ALLEMANNSRÄTTEN – JEDERMANNSRECHT, ein traditionelles Recht zum Gemeingebrauch, regelt den Aufenthalt in Schwedens Natur. Unter Einhaltung der Bestimmungen soll Jedermann und -frau den Duft der Blumen, den Gesang der Vögel, das üppige Blühen der Wiesen, die Stille der Wälder und das Glitzern der Seen erleben. Dabei gilt es, behutsam mit der Natur umzugehen und Rücksicht gegenüber Mitmenschen und der Natur walten zu lassen.
ALLEMANNSRÄTTEN – JEDERMANNSRECHT: Nicht stören –
Die einzelnen Bestimmungen werden nachfolgend erläutert.
Respektieren Sie den Hausfrieden
In der Natur dürfen Sie wandern, Fahrrad fahren, reiten und Ski fahren, wenn dadurch Saaten, Schonungen und dergleichen keinen Schaden nehmen. Sie dürfen jedoch nicht ohne Erlaubnis ein privates Hausgrundstück queren oder sich darauf aufhalten, denn dies gilt in Schweden als Hausfriedensbruch. Unter einem Hausgrundstück ist der engere Bereich um ein Wohn-
Im Gelände sind Motorfahrzeuge verboten
Verboten ist es mit Auto, Wohnmobil, Motorrad, Moped oder anderen Motorfahrzeugen im Gelände zu fahren. Das Allemansrätt schafft hier keine Ausnahmeregelung. Auch Privatstraßen und –
Camping
Dem Einzelnen ist es erlaubt in Schwedens Natur ohne Einwilligung des Grundbesitzers eine Nacht zu zelten, sofern sich der Standort nicht auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche oder in der Nähe eines Wohn-
Lagerfeuer
Lagerfeuer sind nur dann erlaubt, wenn keine Flächen-
Früchte der Natur
Es ist verboten Äste, Zweige, Laub, Rinde, Eicheln, Nüsse oder Harz von lebenden Bäumen oder Sträuchern zu entnehmen, abzubrechen oder abzureißen. Selbstverständlich ist es erst recht verboten lebende Bäume oder Sträucher zu fällen. Erlaubt ist es hingegen wilde Blumen und Beeren zu pflücken, Pilze zu sammeln und herabgefallene Zweige und Reisig aufzulesen. Bestimmte Pflanzen stehen jedoch unter Naturschutz, weil ihr Bestand gefährdet ist. Solche Pflanzen dürfen unter keinen Umständen gepflückt werden! So sind beispielsweise in Schweden alle Orchideenarten geschützt. Informieren Sie sich bitte in den örtlichen Touristenbüros.
Baden und Boot fahren
Sie dürfen baden, eine Nacht mit einem Boot an fremden Ufern anlegen und an Land gehen. Dies gilt jedoch nicht für Haus-
Hunde
Ihr Hund darf Sie in die Natur begleiten, allerdings herrscht vom 1. März bis zum 20. August Leinenzwang. In dieser Zeit benötigen die Wildtiere absolute Ruhe. Selbst der friedlichste Hund kann dann durch seine bloße Anwesenheit großen Schaden anrichten. Auch in der Zeit ohne Leinenzwang muss der Hund so beaufsichtigt werden, dass er weder Mensch noch Tier stört, noch ihnen Schaden zufügt.
Angeln und Jagd
Das Allemansrätt schließt weder das Angeln noch die Jagd ein. Sie dürfen jedoch mit üblichem Sportangelgerät an allen Meeresküsten und in den fünf größten Seen Schwedens (Vänern, Vättern, Mälaren, Hjälmaren und Storsjön) lizenzfrei angeln. Wobei das Lachsangeln an der Küste Norrlands hiervon ausgenommen ist. Für alle anderen Gewässer benötigen Sie einen Angelschein (Fiskekort). Informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die lokalen Bestimmungen. Lassen Sie niemals Angelleinen oder –
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letzte Änderung 03.03.24