Das schwedische Jedermannsrecht
Das Allemansrätten, ein traditionelles Recht zum Gemeingebrauch, regelt den Aufenthalt in Schwedens Natur.
Unter Einhaltung der Bestimmungen können auch ausländische Besucher den Duft der Blumen, den Gesang der Vögel, das üppige Blühen der Wiesen, die Stille der Wälder und das Glitzern der Seen erleben.
Dabei gilt es, behutsam mit der Natur umzugehen und Rücksicht gegenüber Mitmenschen und Tieren walten zu lassen.

Man findet immer wieder Ecken, die scheinbar unberührt wirken. Ideal um eine Pause zu machen. Unseren Zivilisationsmüll nehmen wir natürlich wieder mit, auch das, was wir manchmal dort finden.
Nicht stören –
Die einzelnen Bestimmungen werden nachfolgend erläutert.
Respektieren Sie den Hausfrieden
In der Natur dürfen Sie wandern, Fahrrad fahren, reiten und Ski fahren, wenn dadurch Saaten, Schonungen und dergleichen keinen Schaden nehmen.
Sie dürfen jedoch nicht ohne Erlaubnis ein privates Hausgrundstück queren oder sich darauf aufhalten, denn dies gilt in Schweden als Hausfriedensbruch.
Unter einem Hausgrundstück ist der engere Bereich um ein Wohn-
Ist das Haus nicht vor Einblicken geschützt, muss es in besonders großem Abstand passiert werden. Und keinesfalls darf der Grundstückseigentümer in seinen Tätigkeiten behindert werden.
Von Reitern wird besondere Vorsicht verlangt, da das Flurschadenrisiko entsprechend hoch ist. Dies gilt vor allem für das Reiten in der Gruppe. Es ist verboten, auf gekennzeichneten Trimm-
Auch durch Mountainbiking können Schäden verursacht werden, eine besondere Vorsicht ist daher auch hierbei geboten.
Eingefriedetes Weideland darf nur überquert werden, wenn dabei weder die Umzäunung beschädigt, noch das Vieh in irgendeiner Weise gestört wird. Vergessen Sie nie, die Gatter wieder zu schließen, damit die Tiere nicht entlaufen können.
Im Gelände sind Motorfahrzeuge verboten
Verboten ist es, mit Auto, Wohnmobil, Motorrad, Moped oder anderen Motorfahrzeugen im Gelände zu fahren –
Auch Privatstraßen und –
Das Parken am Straßenrand ist im Allgemeinen erlaubt, solange dabei nicht gegen Verkehrsregeln verstoßen wird, Grundeigentümer gestört werden oder Schaden an Grund und Boden entsteht. Parken Sie bitte so, dass Sie niemanden gefährden oder behindern.
Camping
Dem Einzelnen ist es erlaubt, in Schwedens Natur ohne Einwilligung des Grundbesitzers eine Nacht zu zelten, sofern sich der Standort nicht auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche oder in der Nähe eines Wohn-
Gruppen benötigen zum Lagern und Zelten in jedem Fall die Erlaubnis des Grundeigentümers!
Wollen Sie in Sichtweite eines Hauses zelten oder länger als eine Nacht an einem Standort bleiben, müssen Sie ebenfalls die Erlaubnis des Eigentümers einholen.
Besondere Rücksichtnahme ist beim Campen mit Wohnwagen oder Wohnmobil geboten.
Am besten, Sie nutzen den hohen Komfort der naturnahen schwedischen Campingplätze –
Lagerfeuer
Lagerfeuer sind nur dann erlaubt, wenn keine Flächen-
Bei Trockenheit wird ein allgemeines Feuerverbot erlassen.
In Naturreservaten und Nationalparks sind Lagerfeuer meist gänzlich verboten. Erkundigen Sie sich daher vor einem Outdoor-
Löschen Sie Ihr Feuer sorgfältig, bevor Sie Ihren Lagerplatz verlassen. Sollte sich Ihr Feuer ausbreiten, haften Sie allein für den entstehenden Schaden!
Machen Sie niemals Feuer auf Felsen oder Klippen. Die Hitze lässt diese bersten, und es entstehen nicht wiedergutzumachende Schäden.
Lassen Sie keine Abfälle zurück. Sie dürfen in der Natur keinerlei Unrat zurücklassen. Zudem bilden Glas, Dosen und Verschlüsse eine Gefahr für Mensch und Tier. Auch können Plastiktüten bei Tieren zu qualvollem Verenden führen, wenn sie mit der Nahrung aufgenommen werden. Nach dem Zelten oder Picknick muss der Platz sauber hinterlassen werden.
Und: Stellen Sie niemals Ihre Abfalltüte neben einen vollen Abfallbehälter.
Früchte der Natur
Es ist verboten, Äste, Zweige, Laub, Rinde, Eicheln, Nüsse oder Harz von lebenden Bäumen oder Sträuchern zu entnehmen, abzubrechen oder abzureißen. Selbstverständlich ist es erst recht verboten, lebende Bäume oder Sträucher zu fällen.
Erlaubt ist es hingegen, wilde Blumen und Beeren zu pflücken, Pilze zu sammeln und herabgefallene Zweige und Reisig aufzulesen. Bestimmte Pflanzen stehen jedoch unter Naturschutz, weil ihr Bestand gefährdet ist. Solche Pflanzen dürfen unter keinen Umständen gepflückt werden! So sind beispielsweise in Schweden alle Orchideenarten geschützt.
Informieren Sie sich bitte in den örtlichen Touristenbüros.
Baden und Boot fahren
Sie dürfen baden, eine Nacht mit einem Boot an fremden Ufern anlegen und an Land gehen. Dies gilt jedoch nicht für Haus-
Seen, Fließgewässer und Meere dürfen mit Booten befahren werden. Beachten Sie lokale Vorschriften wie z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen, Zutrittsverbote o.ä. Von Motorbootfahrern wird besondere Rücksichtnahme erwartet!
Das Fahren mit Wasser-
Hunde
Ihr Hund darf Sie in die Natur begleiten, allerdings herrscht vom 1. März bis zum 20. August Leinenzwang.
In dieser Zeit benötigen die Wildtiere absolute Ruhe; selbst der friedlichste Hund kann dann durch seine bloße Anwesenheit großen Schaden anrichten.
Auch in der Zeit ohne Leinenzwang muss der Hund so beaufsichtigt werden, dass er weder Mensch noch Tier stört noch ihnen Schaden zufügt.
Angeln und Jagd
Das Allemansrätt schließt weder das Angeln noch die Jagd ein.
Sie dürfen jedoch mit üblichem Sportangelgerät an allen Meeresküsten und in den fünf größten Seen Schwedens (Vänern, Vättern, Mälaren, Hjälmaren und Storsjön) lizenzfrei angeln, wobei das Lachsangeln an der Küste Norrlands hiervon ausgenommen ist.
Für alle anderen Gewässer benötigen Sie einen Angelschein (Fiskekort).
Informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die lokalen Bestimmungen.
Lassen Sie niemals Angelleinen oder –
Lassen Sie Baue, Nester und Nisthöhlen sowie Jungtiere unbehelligt.
Die Mitnahme von Vogeleiern ist streng verboten, der Tatbestand wird als Wilderei gewertet.
Alle wildlebenden Säugetiere und Vögel stehen unter Naturschutz und dürfen nur gemäß den Bestimmungen des schwedischen Jagdgesetzes von Jagdscheininhabern bejagt werden.
HIER GEHT ES ZU